SPD-Kreistagsabgeordnete auch in zweiter Instanz verurteilt
Landgericht Bielefeld bestätigt Bestrafung: Öffentliche Begeisterung für Hamas-Überfall (7. Oktober 2023) sorgt für juristische und berufliche Folgen
Bielefeld. Die SPD-Politikerin Amal Hamdan und Kreistagsabgeordnete der SPD, ist auch zweiter Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld bestätigte damit die Verurteilung aus der Vorinstanz. Gegenstand des Verfahrens waren öffentliche Äußerungen Hamdans im Zusammenhang mit dem brutalen Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.
Hamdan habe darüber ihre Freude öffentlich zu Ausdruck gebracht: „Welch schöner Morgen. Der 7. Oktober wird zu einem besonderem Datum,“ Dahinter ein Herz-Emoji.
Ein Ausschluss aus der SPD erfolgte nicht.
Nach Darstellung des Gerichts habe die Angeklagte damit in sozialen Medien eine Formulierung verwendet, die als Ausdruck von Freude über die Gewalttaten verstanden werden kann. Das Landgericht sah darin eine strafbare Billigung von Gewalt und bestätigte die verhängte Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig. Die SPD-Politikerin ohne Ausbildung saß für die SPD im Kreistag und arbeitete u.a. in einer Mindener Grundschule (Hohenstaufenschule, Rodenbeck). –
Staatsanwältin Kyra Zielesch: „Am 7. Oktober wurden Menschen abgeschlachtet, vergewaltigt und angesteckt. Es ist ein unendliches Leid passiert.“ [WB 22.1.2026]

Der Angriff der Hamas am 7. Oktober hatte international Entsetzen ausgelöst. In der öffentlichen Debatte wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass an diesem Tag Menschen „abgeschlachtet, vergewaltigt und angesteckt“ worden seien – Worte, die auch im politischen Raum eine klare Abgrenzung von jeder Form der Relativierung oder Verharmlosung einfordern.
Schon die erste Verurteilung blieb für Hamdan nicht ohne Konsequenzen. Nach Angaben aus ihrem Umfeld verlor sie zudem ihre Anstellung an einer Schule. Der Schulträger begründete diesen Schritt mit dem Vertrauensverlust und der besonderen Verantwortung von Lehrkräften für ein wertgebundenes Miteinander. [kisymbolfoto]
Die SPD erklärte auf Anfrage, man nehme das Urteil zur Kenntnis. Innerparteiliche Schritte „würden geprüft“, sind aber bisher nicht erkennbar.

