Montag, März 9, 2026
StartLöhneCDU fordert: "Fakten statt Erzählungen!" Thema: Grundschul-Umwandlungen

CDU fordert: „Fakten statt Erzählungen!“ Thema: Grundschul-Umwandlungen

CDU-Bürgerinformation zu den „Schulleiterstellen“

Seit Monaten wird in Löhne suggeriert, die evangelischen Grundschulen (= Bekenntnisschulen) seien alternativlos in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Ansonsten drohe eine dauerhafte Nichtbesetzung aller derzeit und zukünftig offenen Schulleiterstellen. Nunmehr werden verstärkt auch Eltern politisch aktiviert, um die gewünschte Umwandlung voranzutreiben.

17.Dezember 2025:
Die Ratsmehrheit lehnt die Beschlussvorlage zur Umwandlung der Löhner Grund-
schulen von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen ab.

6.Januar 2026:
Die CDU-Fraktion wendet sich direkt an NRW-Schulministerin Dorothee Feller mit
der Bitte um Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Regelungen zu Bekenntnisschulen

Januar/Februar 2026:
Prüfung der Sachlage durch das NRW-Schulministerium

17. Februar 2026:
Antwort von NRW-Schulministerin Dorothee Feller an die CDU-Fraktion:
Erfolgreich konnten – bis auf eine – alle Schulleitungsstellen… besetzt werden. Insofern sind bei der ganz überwiegenden Anzahl der Bekenntnisgrundschulen die Schulleitungsstellen bis voraussichtlich weit in die 2030er-Jahre dem Bekenntnis entsprechend besetzt.“

Zum Argument, dass die Schulleiterstellen nicht besetzt werden können ein Zitat aus dem Brief der NRW-Schulministerin Dorothee Feller vom 17. Februar 2026:
„Erfolgreich konnten – bis auf eine – alle Schulleitungsstellen durch die Unterstützung
der Schulaufsicht mit Lehrkräften des entsprechenden Bekenntnisses in Löhne besetzt
werden. Insofern sind bei der ganz überwiegenden Anzahl der Bekenntnisgrundschulen die Schulleitungsstellen bis voraussichtlich weit in die 2030er-Jahre dem Bekenntnis entsprechend besetzt.“

Kurz gesagt: Es handelt sich offensichtlich um ein Scheinproblem.

Zum Argument, dass Schulleiterstellen an Gemeinschaftsschulen leichter besetzt werden können ein Zitat aus dem Brief der NRW-Schulministerin Dorothee Feller vom 17.
Februar 2026:
„Insgesamt ist aber festzuhalten, dass Vakanzen bei der Stellenbesetzung der Leitung
der Gemeinschaftsgrundschulen einerseits und der Bekenntnisgrundschulen anderer
seits – landesweit betrachtet – sich jedoch nicht wesentlich unterscheiden.“

Kurz gesagt: Das Argument ist nicht zutreffend.

Zum Argument, dass der Religionsunterricht weiterhin gewährleistet ist ein Blick in Art.
7 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG):
„Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.“
Kurz gesagt: In Gemeinschaftsschulen ist der Religionsunterricht nicht durch das GG geschützt.

Zum Argument, dass in Gemeinschaftsschulen weiterhin christliche Werte vermittelt
werden ein Blick in §26 Abs. 2 SchulG NRW:
„In Gemeinschaftsschulen werden die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage
christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse
und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrich
tet und erzogen.“

Kurz gesagt: Damit kann auch anderen weltanschaulichen Unterrichtsinhalten, weg
vom christlichen Religionsunterricht, die Tür in den Unterricht unserer
Kinder geöffnet werden.



> Fakten statt Erzählungen <
Dafür stehen wir, Ihre CDU-Fraktion Löhne

[kithemenFoto]

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein