Mennighüffen-Westscheid. Während sich Bürgermeister Antl mit zunehmender Tendenz durch die jüngst weiter ausgebaute städtische Pressestelle in den Löhner „Leitmedien“ (Originalton Ursula Nolting) – gerne per Pressefoto – als „zugewandter Kümmerer“ inszenieren lässt, fühlen sich viele Bürger in Westscheid von ihm alleingelassen.

Der Grund: eine wachsende Rattenplage, die nach Aussagen von Anwohnern seit Monaten völlig außer Kontrolle ist – und Antls Stadtverwaltung, die die Bürger lieber „im Regen stehen lässt“, als konsequent zu handeln.Auslöser der aktuellen Empörung sind mehrere Schreiben der Stadt and die betroffenen Anwohner:
Darin wird kurzerhand „der Spieß umgedreht“
Die Nachbarschaft wird aufgefordert, die Bekämpfung der Ratten eigenständig vorzunehmen. Für viele Betroffene ist das ein Schlag ins Gesicht. „Das ist rechtlicher Nonsens und eine bodenlose Frechheit“, heißt es in einem Beschwerdebrief, der bald auch der Kommunalaufsicht des Kreises Herford und dem Gesundheitsamt vorliegt wird.
Die Betroffenen verweisen darauf, dass gerade in den letzten Wochen die Bekämpfung von Ratten aus angeblich „ökologischen Gründen“ eng begrenzt ist. Wirkungsvolle Köder dürfen nur noch in seltenen Fällen an privat verkauft werden.
Da bleibt regelmäßig nur noch der Weg, für teures Geld einen professionellen Kammerjäger zu beauftragen. Augenscheinlich will auch die Stadtverwaltung sich diesen Weg sparen.

Besonders brisant: Nach Darstellung der Anwohner ist die Ursache der Plage klar lokalisierbar. Ein verwildertes Grundstück an der Dahlienstraße gilt als Brutstätte der Tiere. Von dort aus breiten sich die Ratten in die umliegenden Gärten aus, untergraben Terrassen und gefährden nach Angaben der Anwohner sogar spielende Kinder. Eine Bekämpfung auf den Nachbargrundstücken sei daher nichts weiter als teure Symptombekämpfung – solange das „Ratten-Hotel“ unangetastet bleibe.
Juristisch sehen sich die Bürger im Recht. Sie verweisen auf § 17 des Infektionsschutzgesetz, der Behörden verpflichtet, Maßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge zu ergreifen. Dass die Stadt stattdessen die Verantwortung auf Privatpersonen abwälzt, werten sie als klare Pflichtverletzung. Zudem stehe der Verwaltung mit der sogenannten Ersatzvornahme nach § 59 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW ein Instrument zur Verfügung, um direkt gegen mögliche Verursacher vorzugehen – notfalls auch zwangsweise.
Hinzu kommt aus Sicht der Kritiker „Gefahr im Verzug“. Die Schäden an Grundstücken und die hygienischen Risiken seien längst nicht mehr hinnehmbar. Dass die Stadt sich dennoch auf angebliche rechtliche Hürden berufe, um das betroffene Grundstück nicht zu betreten, stößt auf Unverständnis. Auch hier verweisen die Anwohner auf gesetzliche Möglichkeiten, die ein Einschreiten erlauben würden.
Die Tonlage wird schärfer: In ihrem Schreiben setzten die Bürger der Stadt eine Frist zur Einleitung konkreter Maßnahmen und kündigen an, den Fall auf höherer Ebene prüfen zu lassen. Der Vorwurf wiegt schwer – es geht nicht nur um Ratten, sondern um das Vertrauen in staatliches Handeln vor Ort.
Ob die Stadtspitze reagiert oder weiter auf Zeit spielt, dürfte sich in der Ratssitzung am Mittwoch zeigen:
Da soll die Westscheider Rattenplage auf die Tagesordnung kommen.
[TitelfotovonKIgeneriert]

