Mittwoch, Juli 29, 2026
StartLöhneKrankenstand + Arbeitsmoral im SPD-Rathaus: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Geheimniskrämerei des Bürgermeisters

Krankenstand + Arbeitsmoral im SPD-Rathaus: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Geheimniskrämerei des Bürgermeisters

Löhne. Die Löhner-Bürger-Allianz (LBA) kritisiert Bürgermeister Christian Antl, Informationen über den Krankenstand in der Stadtverwaltung mutwillig und ohne ausreichende rechtliche Grundlage der Öffentlichkeit zu entziehen.
Nachdem eine Anfrage der LBA ausschließlich im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung vom 8. Juni beantwortet werden sollte, hat die Wählergemeinschaft nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat des Kreises Herford eingereicht.

SPD-Bürgermeister Antl

Aus Sicht der LBA geht es nicht – wie vorgeschoben – um persönliche Gesundheitsdaten einzelner Beschäftigter, sondern um grundsätzliche Kennzahlen und organisatorische Fragen, die die Funktion der Verwaltung und somit für die Bürger von öffentlichem Interesse seien.

SPD: „Wir haben unser Haus zurück.“

Das Verhältnis von SPD und Rathaus spiegelt sich immer wieder im Satz eines Genossen.   Nach dem Wahlsieg der SPD fiel zwischen den Genossen ganz offen der Satz: „Wir haben unser Haus zurück.“ [NW 31.8.‘09]

Für die LBA wirft dies heute Fragen auf. Gerade wenn eine Partei das Rathaus als ihr politisches Machtzentrum verstehe, müsse sie sich einer besonders transparenten Kontrolle stellen. Stattdessen werde ausgerechnet bei einem Thema, das die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und den Umgang mit Steuergeldern betreffe, die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Nach Einschätzung der LBA verdient insbesondere der Krankenstand besondere Aufmerksamkeit. Dieser soll dieser in einzelnen Bereichen der Verwaltung deutlich überdurchschnittlich hoch sein. Gerade deshalb bestehe ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, welche Ursachen die Verwaltung sehe, welche Kosten entstünden und welche Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet würden.

Warum soll daraus eine Geheimsache werden?

Für die LBA ist nicht nachvollziehbar, weshalb dies hinter verschlossenen Türen behandelt werden sollen.

Gefragt werde unter anderem nach

  • dem durchschnittlichen Krankenstand der vergangenen fünf Jahre,
  • der Gesamtzahl der Krankheitstage,
  • den finanziellen Auswirkungen,
  • den Folgen für Bearbeitungszeiten und Bürgerservice,
  • den organisatorischen Ursachen sowie
  • den Maßnahmen zur Senkung der Fehlzeiten.

Dabei werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Angaben zu einzelnen Ämtern nur soweit datenschutzrechtlich zulässig erfolgen sollen.

Rechte der Öffentlichkeitsgrundsatz werden verletzt

Nach Auffassung der LBA spricht die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eine klare Sprache. Ratssitzungen seien grundsätzlich öffentlich. Nur eng begrenzte Ausnahmefälle – etwa Grundstücksangelegenheiten oder konkrete Personalangelegenheiten mit personenbezogenen Daten – dürften unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden.

Die LBA vertritt deshalb die Auffassung, dass die statistischen Daten über den Krankenstand einer gesamten Verwaltung oder von Organisationseinheiten keinen Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigen. Datenschutz schütze personenbezogene Informationen einzelner Beschäftigter, nicht jedoch anonymisierte Kennzahlen über die Leistungsfähigkeit einer Behörde.

Jetzt: Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat

Mit der eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde fordert die LBA den Landrat des Kreises Herford auf,

  • die Entscheidung vor Bürgermeisters Antl rechtlich zu überprüfen,
  • die gesetzliche Grundlage für die Geheimhaltung darzulegen,
  • zu erläutern, welche konkreten Fragen tatsächlich nichtöffentlich behandelt werden müssten und
  • die datenschutzrechtlich unbedenklichen Antworten im öffentlichen Teil der nächsten Ratssitzung nachholen zu lassen.

Kontrolle statt Geheimhaltung

Nach Auffassung der LBA berührt der Krankenstand einer Verwaltung zentrale Fragen der kommunalen Leistungsfähigkeit. Krankheitsbedingte Ausfälle könnten erhebliche Auswirkungen auf Bearbeitungszeiten, Servicequalität, Personalplanung und den Einsatz öffentlicher Haushaltsmittel haben. Gerade deshalb müsse der Rat seine Kontrollfunktion öffentlich wahrnehmen können.

Die LBA betont, dass sie keine Informationen über einzelne Beschäftigte verlange. Ziel sei vielmehr Transparenz über die Organisation und Steuerung einer Verwaltung, die jährlich Millionenbeträge aus Steuermitteln verwalte.

Die rechtliche Bewertung, dass die Entscheidung der Verwaltung gegen § 48 GO NRW verstößt, entspricht der Rechtsauffassung der Löhner-Bürger-Allianz. Ob die Voraussetzungen für eine nichtöffentliche Behandlung im konkreten Fall vorliegen, ist Gegenstand der beantragten aufsichtsrechtlichen Prüfung durch den Landrat des Kreises Herford.

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