Sonntag, Oktober 19, 2025
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Keine Abschiebung für verurteilen afghanischen Vergewaltiger – Ampel-Regierung will „Resozialisierung“

Herford – Die Freilassung eines verurteilten Sexualstraftäters sorgt in Herford für Unruhe. Ein afghanischer Staatsbürger, der wegen sexueller Übergriffe verurteilt wurde, kam nach Verbüßung seiner Haftstrafe frei – und bleibt in Deutschland, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eine Abschiebung nicht will.

Der Mann, der in Herford lebt, war wegen schwerwiegender Delikte verurteilt worden. Besonders erschreckend: Er ist nachts in die Wohnung einer Nachbarin eingedrungen sein, hat sie mit einem 30 Zentimeter langen Messer bedroht, gewürgt und angegriffen. Schließlich konnten die Frau und ihr Lebensgefährte den Täter in die Flucht schlagen.

Nach Verbüßung seiner Haftstrafe steht nun fest: Eine Abschiebung des Afghanen wird es nicht geben. Das Bamf begründet diese Entscheidung mit rechtlichen und humanitären Gründen, was bei vielen Bürgern auf Unverständnis stößt.

In Herford wächst die Angst vor einer möglichen Wiederholungstat. Viele Bürger äußern Besorgnis über die Entscheidung, den Mann trotz seiner kriminellen Vergangenheit nicht auszuweisen. „Es ist unverständlich, warum jemand, der so schwere Straftaten begangen hat, nicht abgeschoben wird“, sagt ein besorgter Anwohner. Doch die Ampel-Regierung will den Sexualstraftäter lieber „resozialisieren“.

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