Ampel schafft neue Maßstäbe für Dealer
Die Große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld hatte einen Löhner-Dealer mit Urteil vom 24.08.2023 wegen bandenmäßigen Handels mit Drogen in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.07.2024 (Az. 4 StR 123/24) das Urteil im Schuldspruch aufgrund des zwischenzeitlich von der Ampel („Koalition des Fortschrittes“) getretenen Konsum-Cannabis-Gesetzes abgeändert.
Die diesbezüglich verhängte Einzelstrafe sowie die ausgeurteilte Gesamtfreiheitsstrafe hat der Bundesgerichtshof aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Bei der Neuverhandlung im November ‘24 ist mit einer deutlich verkürzten Haftstrafe für den Löhner Drogenhändler zu rechnen.