Neue >Amtsleiterstelle für das Personalwesen< (Dennis Maschmann): Fragen sollen in der Ratssitzung am 26.11.’25 geklärt werden, so der Antrag der LBA
In Hinblick auf die Besetzung der obigen Amtsleiterstelle ergeben sich folgende Fragen:
- Wie viele Kandidaten (männlich, weiblich, sächlich) haben sich auf die o.a. Stelle beworben?
- Nach welchen konkreten Modalitäten und über welche Medien fand die entsprechende Stellenausschreibung statt?
- Genügte die Ausschreibung dem verfassungsrechtlich verankerten Prinzip der Bestenauslese (siehe GG § 33,2)?
- Welche schriftliche Stellungnahme hat der Personalrat abgegeben?
- Welche schriftliche Stellungnahme hat die Gleichstellungstelle abgegeben?
- Welche Stellungnahme hat der Schwerbehinderten-Beauftragte der >Bundesanstalt für Arbeit< abgegeben, nachdem er ordnungsgemäß einbezogen wurde?
- Mit welchem Ergebnis hat die Verwaltungsspitze weitere geeignete, potentielle Kandidaten aus der örtlichen bzw. anderen Verwaltungen in das Bewerbungsverfahren einbezogen?
- Welche konkrete Person trug im vorliegenden Fall die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungs- und Besetzungsverfahren?


Wird überhaupt diese Amtsleiterstelle gebraucht? Wenn ja, was kostet das dem Steuerzahler?