Löhne. In der Ratssitzung am 17.12.2025 stand ein brisantes Thema auf der Tagesordnung: die rot-grüne gesteuerte Gebührenpraxis des städtischer Eigenbetriebes >Stadtwerke Löhne< und damit die seit Jahren von der LBA kritisierte Quersubventionierung des städtischen Haushalts.

Denn …
- seit langen Jahren kriegt Rot-Grün es nicht hin, einen ausgewogenen Stadthaushalt vorzulegen;
- seit langen Jahren verzichtet Rot-Grün darauf, ernsthaft an überflüssigen Ausgaben zu sparen (beispielsweise die Dauerüberweisungen nach Mittelamerika bzw. Nicaragua);
- seit langen Jahren geht der Löhner Schuldenberg nur in eine Richtung, er wird höher und höher;
- seit langen Jahren wird der Stadthaushalt über die Gewinne der Löhner Stadtwerke, vormals WBL, quersubventioniert;
- seit Jahren müssen die Löhner Bürger mehr für den Bezug von (Brauch)Wasser und die Entsorgung ihres Abwassers zahlen, als eigentlich nötig ist.
Hintergrund ist: Die Stadtwerke sind ein Monopolist.
Anders als beim Bezug von Strom und Gas, kann der Bürger sich beim Wasser nicht für einen anderen, günstigeren oder besseren Anbieter entscheiden.
Ob er will – oder nicht – er ist den Preisen der Stadtwerke bedingungslos ausgeliefert. Er muss sie „schlucken“.
Diesen Umstand will Rot-Grün nach wie vor nutzen, um die weit überteuerten Gebühren aus den Löhner Bürgern herauszupressen.
Doch das ging bei der Ratssitzung am 17. Dezember 2025 gründlich „in die (sprichwörtliche) Hose.“
Die bürgerlichen Ratsparteien CDU, AfD und LBA konnten in einer Kampfabstimmung der bisherigen rot-grünen Gebührenpolitik einen Riegel vorschieben.
Für deutliche Worte sorgte Dr. Hermann Ottensmeier von der Bürger-Allianz. Er erteilte entsprechenden Plänen eine klare Absage:
„Es ist völlig unsozial, wenn ein monopolistischer Wasserversorger wie die Stadtwerke gerade auf Kosten der sozial schwächeren Schichten mit seinen Preisen für Wasser und Abwasser den überschuldeten städtischen Haushalt zwangsbezuschussen muss. Da macht die LBA nicht mit!“
Hintergrund der Debatte ist auch ein letztinstanzliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. 9 A 1019/20). Darin hatte das Gericht die gängige Praxis der Abwassergebührenberechnung in einigen NRW-Kommunen als rechtswidrig kritisiert und aufgehoben. Kernaussage des Urteils: Gebühren dürfen nur in dem Umfang erhoben werden, wie sie zur Sicherstellung der dauerhaften Aufgabenerfüllung – hier der Abwasserbeseitigung – tatsächlich erforderlich sind.
Spannend wird die Frage sein:
Wird Rot-Grün aus den Ergebnissen der Ratssitzung vom 17. Dezember lernen?
Oder wird Rot-Grün im Jahre 2026 doch noch einen weiteren Anlauf nehmen, zur Praxis der überteuerten Wasser- und Abwasser-Gebühren zurückzukehren.
Die Löhner Bürger wären die Leidtragenden!

