Am 25. Februar 2026 zeigte sich im Rat der Stadt Löhne ein vertrautes Schauspiel: Der rot-grüne Rathausblock brachte – diesmal geschlossen und offenbar bestens organisiert – die Erhöhung der Trinkwassergebühren auf den Weg. Nachdem im Dezember die Pläne noch an den Stimmen von CDU, AfD und LBA gescheitert waren, klappte es nun wie inszeniert.
Was war diesmal anders? Die Reihen von SPD, Grünen und Linken waren plötzlich lückenlos gefüllt. Anwesenheitspflicht, keine Terminkollisionen, kein Urlaub?
Die Mehrheitsbeschaffung funktionierte – und mit ihr die Entscheidung zugunsten weiter steigender Gebühren. Zufall? Spontane Disziplin? Oder einfach nur politisches Pflichtprogramm mit Anwesenheitskontrolle? Oder wurden die Genossen verpflichtet, jeden Morgen ihre obligatorischen Vitamin-C-Pillen einzuwerfen?
Stadtwerke mit Riesen-Gewinnen – Bürger mit neuer Mehrbelastung
Bemerkenswert bleibt: Die Gebührenerhöhung erfolgte trotz massiver Gewinne der Stadtwerke im Monopolbereich.
Rund 700.000 € des insgesamt noch viel höheren Wasser-Gesamtgewinnes werden an die Stadtkasse überwiesen.
Anstatt diese Spielräume zur Entlastung der Bürger zu nutzen, wird – wie seit Jahren – weiter an der Gebührenschraube gedreht. Der kommunale Monopolist liefert zuverlässig, greift beherzt die Taschen der Bürger. Denn der rot-grüne Ratsblock verlangt genau dieses. – Ein Ende dieser Politik ist nicht in Sicht.
Schon Adenauer wusste: „Die Sozis wissen vom Geld nur, dass sie es von anderen Leuten haben wollen!“
Offiziell geht es um Kalkulation, Kostendeckung und „wirtschaftliche Vernunft“. Inoffiziell wirkt es eher wie die Fortsetzung einer jahrelangen Praxis: Die Querfinanzierung des kaputten Stadthaushalts über stetig steigende Wassergebühren. Ein elegantes Modell – zumindest aus Sicht von Rot-Grün.
Dreifach zur Kasse gebeten
Für jeden Löhner bedeutet das: mehrfach zahlen.
- Über Miete oder direkt über die Grundsteuer an die Stadt.
- Über erhöhte Trinkwassergebühren.
- Über überhöhte Abwassergebühren.
Selbst das sprichwörtliche Löhner Mütterchen, das sich nur einen bescheidenen Kamillentee aufbrüht, beteiligt sich so gleich dreifach an der Haushaltskonsolidierung.
Die Mär von der „gesetzlich geforderten Verzinsung“
Besonders irritierend war erneut die Behauptung aus sozialdemokratischen Reihen, der Gesetzgeber verlange zwingend eine Verzinsung des eingesetzten städtischen Kapitals bei den Stadtwerken.
Dr. Hermann Ottensmeier (LBA) stellte hierzu klar: Juristisch möglich – ja. – Gesetzlich vorgeschrieben – nein.
Eine solche Verzinsung ist eine politische Entscheidung, keine rechtliche Pflicht.
Würde man diese Logik konsequent anwenden, müsste man auch bei Freibädern, Bibliotheken oder Kultureinrichtungen die eingesetzten städtischen Mittel über erhöhte Eintritts- oder Nutzungsgebühren „verzinsen“.
Das Ergebnis wäre absurd – und politisch kaum vermittelbar. Beim Wasser-Gebühren hingegen scheint die Hemmschwelle deutlich niedriger zu liegen.
Applaus im Rathaus – Ernüchterung am Küchentisch
Am Ende blieb der Eindruck eines selbstzufriedenen Mehrheitsbeschlusses im Ratssaal – und einer wachsenden Belastung für die Bürger.
Die rot-grüne Mehrheit feierte die Entscheidung als sachgerecht und notwendig. Für viele Haushalte dürfte sie vor allem eines sein: teuer. [kithemenfoto]

