Ist das rechtens? Städtischen Gelder für SPD-Veranstaltung ausgegeben.
Die Ratsfraktion der Löhner-Bürger-Allianz (LBA) hat jetzt die Kommunalaufsicht eingeschaltet.
Sie bitte die Regierungpräsidentin Anna Katharina Bölling um Klärung des nachfolgenden Sachverhaltes: Die LBA schreibt: „Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass der Bürgermeister der Stadt Löhne, Bernd Poggemöller, gegen geltenden Recht verstoßen und damit seine Dienstpflichten verletzt hat.“
Der Vorwurf besteht primär darin, dass der Bürgermeister in die Haushaltskasse gegriffen hat, um städtische Mittel für parteipolitische Zwecke einzusetzen.

Widerstand bei der Einsicht in die städtischen Finanzakten
Nachdem die Löhner Stadtverwaltung ursprünglich einige Schwierigkeiten machte, es der LBA-Fraktion zu ermöglichen, klärende Einsicht in die städtischen Ausgaben zu nehmen, die der Bürgermeister veranlasst hatte, gelang es nach einigen hartnäckigen Bemühungen dann doch, die Verwendung der fraglichen Positionen zu erhellen:
Als Ergebnisse der diesbezüglichen Recherchen steht fest, dass die SPD-Parteiveranstaltung „Löhne steht auf!“, die am 1.3.2024 auf dem Findeisenplatz stattfand, in Teilen aus dem städtischen Haushalt finanziert wurde.
Drei SPD-Funktionäre organisieren SPD-Demo: Egon Schewe, Linda Stuke-Troks, Bernd Poggemöller
- Schon die Vorbereitung(sveranstaltung) fand auf Initiative und unter der Federführung des SPD-Funktionärs u. Ex-SPD-Stadtverbandsvorsitzenden Egon Schewe statt.
- Polizeilich angemeldet wurde die Veranstaltung von der SPD-Genossin und SPD-Funktionärin Linda Stucke-Troks.
- SPD-Stadtverbandsvorstandsmitglied und Bürgermeister Bernd Poggemöller nutzte die von ihm geleitete Stadtverwaltung für Zwecke der Organisation + Werbung und stellte eben auch Gelder aus dem städtischen Haushalt für diese Veranstaltung zur Verfügung.
Gänzlich unbestritten ist nach Meinung der Bürger-Allianz, dass der Bürgermeister – wie jeder andere Bürger auch – nach Lust und Laune – auch gehäuft (soweit es sein Terminkalender hergibt) an politischen Demonstrationen und Veranstaltungen aller Art teilnehmen kann. Das ist ihm gänzlich unbenommen und wird auch nicht ansatzweise in Frage gestellt.
Bürgermeister ist als Behörde EXEKUTIVE / In Deutschland besteht Gewaltenteilung!
Der Bürgermeister einer Stadt ist jedoch als „Behörde“ Teil der Exekutive. Deshalb hat er als Staatsorgan das Neutralitätsgebot nach Art. 21 Abs. I Grundgesetz zu beachten. Dies hat auch im Hinblick auf die Chancengleichheit der politischen Parteien Bedeutung.
Bürgermeister darf als Exekutive keine Partei bevorzugen oder benachteiligen!
Keineswegs durfte Poggemöller Mittel des städtischen Haushaltes oder personale Ressourcen für eine Veranstaltung einer bzw. seiner Partei einsetzen. Dadurch verletzte er das Neutralitätsgebot, dem er unterliegt.
Überdies hat der Bürgermeister zu obigen Demonstration aufgerufen und diese auf der Internetseite der Stadt Löhne beworben. Es ist immer dann ein Amtsbezug gegeben, wenn einsprechende Aktivitäten (wie in Löhne) in den Amtsräumen einer Behörde (Rathaus) wahrgenommen werden. [siehe: JuraForum.de, 26.4.2024]
Es ist keineswegs so, dass „der Zweck die Mittel heiligt“ und eine (möglicherweise) löbliche politische Zielsetzung Poggemöllers Amtseid und seine Pflicht zur (partei)politischen Neutralität außer Kraft setzt.
Selbst die Demonstrationsbeteiligung von weiteren Partei-Aktivisten – neben der SPD – führt nicht zur einer Außerkraftsetzung des Art. 21 des Grundgesetzes zu Gunsten der politischen Interessen des Herrn Poggemöller. –
Trotz erfolgter Vorhaltungen gibt sich Bürgermeister Poggemöller anhaltend uneinsichtig und hat bisher noch nicht seine Fehler eingeräumt oder für die Zukunft ein gesetzeskonformes Verhalten zugesichert. –
Somit besteht das Risiko, dass er auch in den letzten Monaten seiner Amtszeit in ähnlicher Weise das ihm auferlegte Neutralitätsgebot verletzen könnte.